Wer heutzutage den Traum eines Eigenheims verwirklichen möchte, wird automatisch mit dem Thema „Kontrollierte Wohnraumlüftung“ konfrontiert. Mittlerweile schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) bei energieeffizienten Neubauten die Erstellung eines Lüftungskonzeptes verbindlich vor. Doch nach wie vor existieren zahlreiche Vorurteile bezüglich moderner Lüftungsanlagen. Wir klären die größten Irrtümer auf.
1) Die Fenster müssen geschlossen bleiben.
Die Behauptung, man dürfe die Fenster in Häusern mit einer Lüftungsanlage nicht mehr öffnen, ist definitiv falsch. Selbstverständlich ist dies möglich. Dennoch ist eine Fensterlüftung dank kontrollierter Wohnraumlüftung, die für einen ständigen und effizienten Luftaustausch sorgt, sowie Schadstoffe und Feuchtigkeit aus der Raumluft abführt, prinzipiell nicht mehr nötig. Ein gesundes und angenehmes Raumklima schafft sich somit ganz von allein.
2) Lüftungsanlagen sind unhygienisch.
Jedes Lüftungsgerät ist mit mehreren Filtern ausgestattet, die nicht nur vor Pollen, sondern auch vor Schadstoffen und Schmutz schützen. Für einen hygienischen und ohne Zwischenfälle laufenden Betrieb sollten diese Filter regelmäßig gewechselt werden. Der richtige Zeitpunkt eines Filterwechsels wird durch das Fernbedienteil der Lüftungsanlage gesteuert. Dabei kann die Filterstandzeit individuell eingestellt werden, da diese z. B. von der Jahreszeit abhängig ist. Neben Standardfiltern gibt es spezielle Pollenfilter, die sich aufgrund des höheren Abscheidungsgrades insbesondere auch für Allergiker eignen.
3) Teure Heizwärme geht verloren.
Ganz im Gegenteil: Dank einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung können Energiekosten eingespart werden, da Wärmeverluste (wie bei gewöhnlicher Fensterlüftung) umgangen werden können. Diese kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung kann daher als Effizienzmaßnahme bezeichnet werden.
4) Die Lüftungsanlage verursacht Lärm.
Bereits während der Planung und Berechnung der Lüftungsanlage werden passende Leitungsquerschnitte sowie Luftauslässe ausgewählt. Zudem werden zum schallgedämmten Gehäuse mehrere Schalldämpfer in den Luftleitungen integriert. Nichtsdestotrotz hat jeder Mensch ein anderes Geräuschempfinden, wobei es generell schwer zu unterscheiden ist, was als laut bzw. leise angesehen werden kann. Für Schlafräume liegt der maximale Schalldruckpegel bei 30 dB(A), für Wohn- und Aufenthaltsräume gilt hingegen ein Grenzwert von 35 dB(A). Zum Vergleich einige Angaben in Bezug auf die Lautstärke:
50 – 60 dB(A) normale Unterhaltung
70 – 80 dB(A) Straßenverkehr
100 – 110 dB(A) lauter Donner
110 – 120 dB(A) Flugzeug
5) Im Haus zieht es aufgrund der Lüftungsanlage.
Aufgrund der ständigen Zu- und Abluftströme kommt immer wieder ein Irrtum auf, dass es im Haus ziehe. Luftauslässe und Volumenströme werden im Rahmen der Planung so platziert und dimensioniert, dass es zu keinen Behaglichkeitseinbußen geschweige denn zu Zugerscheinungen kommt.
Noch mehr Informationen und einen Film zu unserer Lüftungsanlage, die bereits seit 1983 standardmäßig in unseren Schwörer-Häusern verbaut ist, finden Sie hier.