Unsere Bauherren, die ein „fertiges“ Haus kaufen, fragen sich meist, warum kommt die BG BAU auch auf mich zu, die Firma SchwörerHaus macht doch Alles fertig? Was muss ich da eintragen und was kommt an Kosten auf mich zu.
Private Bauherren erhalten von der BAU BG generell einen Bauherrenauskunft Fragebogen. Die BG BAU wiederholt diesen Vorgang in der Regel halbjährlich. Warum? Ein privater Bauherr wird durch seine Tätigkeit gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Die BG BAU ist grundsätzlich zuständig für die Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Der BG BAU gegenüber hat der Bauherr deshalb alle Verpflichtungen eines Unternehmens. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen der helfenden Personen befreien den Bauherrn nicht von seiner Meldepflicht.
Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten müssen der BG die Baumaßnahmen mitgeteilt werden. Ebenfalls ist anzugeben, wenn gewerbsmäßige Bauunternehmer beauftragt werden.
Es werden keine Arbeiten in Eigenregie ausgeführt:
Sofern der Bauherr tatsächlich keine Arbeiten in Eigenregie ausführt, schreibt er in den Bauherrenauskunft Fragebogen – dass das Haus von der Firma SchwörerHaus KG, Hans-Schwörer-Str. 8, 72531 Hohenstein komplett gebaut und fertiggestellt wird.
Es werden Eigenleistungen ausgeführt:
Werden aber Arbeiten selbst oder durch andere Helfer durchgeführt, so müssen diese Helfer und die Arbeitsstunden der Berufsgenossenschaft Bau mitgeteilt werden. Der Bauherr muss dafür dann ein Beitragssatz bezahlen.
Pro Stunde waren das beispielsweise in 2018:
- € 1,45 (West)
- € 1,28 € (Ost)
Mindestens muss jedoch einen Beitrag von € 100,- bezahlt werden.
Bei einem Verstoß der Meldepflicht, ist es möglich, dass die BG die Baustelle besichtigt. Es werden Bußgelder bis zu € 2.500 verlangt.
Den aktuellen Stand für das Jahr 2024 sowie weitere Informationen erfahren Sie direkt bei der BG BAU:
BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Telefon: +49 30 85781-0
www.bgbau.de
Leistungsumfang der Bauversicherung
Die Bauversicherung der BG Bau umfasst Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Versichert ist auch der Weg zur und von der Baustelle. Alle Personen, die auf Ihrer Baustelle helfen, haben einen Unfallversicherungsschutz der Bau BG, auch die Personen, die nicht angemeldet wurden. Im Fall eines Unfalls könnte es evtl. sein, dass der Bauherr für die Unfallfolgen aufkommen muss. Arbeitsunfälle müssen bei der BG Bau umgehend gemeldet werden.
BG Bau Anmeldung
Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten müssen der BG die Baumaßnahmen mitgeteilt werden, die über ein kurzen Gefallen von Freunden oder Familie hinausgehen. Ebenfalls ist anzugeben, wenn gewerbsmäßige Bauunternehmer beauftragt werden. Die BG Bau Anmeldung können Sie online direkt auf der Seite der BG Bau vornehmen. Anhand des Formulars tragen Sie alle Angaben zu Ihrer Baustelle an, sowie die Anzahl Ihrer Baustellenhelfer. Regelmäßig werden dann die geleisteten Stunden von der Berufsgenossenschaft abgefragt. Die BG Bau empfiehlt daher ein Bautagebuch zu führen, um zu dokumentieren wann welcher Helfer, wie lange auf der Baustelle tätig war und welche Arbeiten er verrichtet hat. Die BG Bau stellt Ihnen hierfür Vorlagen zur Verfügung.
Tätigkeiten von Verwandte oder Freunden aus Gefälligkeit sind nicht versichert. Außerdem Personen, Freunde oder Verwandte, die unternehmerähnlich handeln. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Helferstunden angegeben werden müssen, berät Sie die Berufsgenossenschaft Bau dazu gerne.
Weiter Angaben und Erläuterungen finden Sie unter www.bgbau.de