Nach der Erstellung des Kellers wird eine sogenannte Bitumendickbeschichtung auch Schwarzanstrich genannt an die Kelleraußenwände angebracht.
Diese Bauwerksabdichtung laut unserer Bau- und Ausstattungsbeschreibung, erfolgt nach DIN 18 195 Teil 4. Die Abdichtung nach Teil 4 beinhaltet den Lastfall gegen Bodenfeuchtigkeit im Erdboden. Feuchtigkeit im Erdboden ist ein immer vorhandenes, kapillargebundenes und durch Kapillarkräfte auch entgegen der Schwerkraft ableitbares Wasser. Diese Ausführung setzt eine Drainage mit Ableitung nach DIN voraus. Die Drainage muss entweder an die Schmutz- oder Regenwasserentwässerung angeschlossen werden oder über eine Versickerung auf dem Grundstück über eine Rigole oder Sickerschacht.
Das Aufbringen der Bitumendickbeschichtung kann nur auf einer trockenen Oberfläche geschehen, da Wasser die Haftfähigkeit beeinträchtigt. Ebenso ist auf die Außentemperatur zu achten (je nach Herstellerangaben des Bitumens). Bei dieser Ausführung muss eine Trockenschichtstärke der Abdichtung von 3 mm gewährleistet werden.
Falls keine Drainage durch z. B. die Baugenehmigung ausgeführt werden darf oder durch ein Bodengutachten mit aufstauendem oder drückendem Sickerwasser bzw. Grundwasser zu rechnen ist, kann hier ein wasserundurchlässiger Keller (WU-Keller = weiße Wanne, nach WU-Richtlinie) oder ein wasserdichter Keller (Tricosal-Wanne nach DIN 18 195 Teil 6) gewählt werden.