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Brandschutz bei der Holzbauweise

Leider wird immer noch sehr häufig bei Holzhäuser der Brandschutz in Frage gestellt. Bedingt durch die Tatsache, dass Holz ein brennbarer Baustoff ist wird der Rückschluss gezogen, dass der Brandschutz nicht ausreichend sein kann im Vergleich zur Bauweise aus mineralischen Baustoffen. Die Aussage, dass Massivhäuser nicht brennen ist zwar korrekt, jedoch ist bewiesen, dass rund 95 % aller Brandopfer  an einer Rauchvergiftung sterben1). Brennende Tapeten, Gardinen oder bereits schon wenige Gramm Schaumstoff von der Wohnzimmercoach reichen aus, um eine tödliche Rauchdosis zu erzeugen. Maßgeblich verantwortlich für die Brandopfer sind demnach die Rauchgase der brennenden Möblierung, Deko oder Heimtextilien und nicht die Baukonstruktion. Aus diesem Grund ist der Rauchmelder im privaten Wohnbereich das vorbeugende Brandschutzmittel und unerlässlich zum Schutz in Schlaf- und Aufenthaltsräumen.

Die Landesbauordnung fordert an den eingesetzten Baustoffen und Bauteile wie zum Beispiel den tragenden Wänden, der Außenwandbekleidung, den Decken und den Trennwänden zwischen Nutzungseinheiten abhängig von der Gebäudeklasse bestimmte Brandschutzmittel. Die SchwörerHaus Außenwand entspricht hierbei der Feuerwiderstandsklasse REI60 und wurde nach der europäisch geltenden Norm DIN EN 13501 klassifiziert. Der geprüfte Wandaufbau ist im Stande die Sicherung der Tragfähigkeit, den Raumabschluss gegen Brandüberschlag und die Wärmedämmung unter Brandeinwirkung für 90 Minuten zu gewährleisten. Durch den Einsatz der standardmäßig eingesetzten Baustoffe wie zum Beispiel der schwer entflammbaren zementgebundenen Massivbaustoffplatte als Wandbeplankung oder einer Wärmedämmung mit einem Schmelzpunkt von über 1000°C kann diese hohe Feuerwiderstandsklasse erreicht werden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich durch den vorbeugenden Brandschutz mit technischen und baulichen Maßnahmen wie zum Beispiel Rauchmelder und der Einsatz von geprüften Bauteilkonstruktionen mit entsprechenden Feuerwiderstandsklassen der Brandschutz für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Mehrfamilienhäuser mit Holzbaukonstruktionen realisieren lässt. Zahlreich gebaute Praxisbeispiele zeigen bereits jetzt schon, dass sich die Bauweise auch im mehrgeschossigen Holzbau nicht mehr verstecken muss. Moderne Bauteilkonstruktionen mit brandschutztechnischen wirksamen Bekleidung zur Kapselung des Holzständerwerks und unter Beachtung von konstruktiven Randbedingungen lassen bereits schon jetzt eine Bauweise bis zur Gebäudeklasse 4 zu.

1) Quelle: Stiftung Warentest; 11/2002 „Rechtzeitig Aufwachen“

14 KOMMENTARE
von Ella M.
04. May 2021, 11:43
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Es freut mich zu hören, dass festgehalten werden kann, dass sich durch den vorbeugenden Brandschutz mit technischen und baulichen Maßnahmen wie zum Beispiel Rauchmelder und der Einsatz von geprüften Bauteilkonstruktionen der Brandschutz für Häuser mit Holzbaukonstruktionen realisieren lässt. Wir bauen auch gerade unser Eigenheim in Holzbauweise und möchte in passende Brandschutzmaßnahmen investieren.
von Helmut Maier
14. Mar 2017, 07:33
Hallo Michael,

das kann man so nicht sagen. Der Schwörer Wandaufbau besteht aus einer Kombination von mehreren Materialien und die gesamte Wand wird bei einem Brandversuch geprüft. Erst dadurch wird die Feuerwiderstandsklasse festgelegt. Bei jeder Bauteilveränderung ist ein neuer Brandversuch notwendig.

Gruß Ihr Helmut Maier
von Michael
13. Mar 2017, 15:16
Sehr geehrter Herr Maier,

vielen dank für die Antwort, d.h. es wurde tatsächlich konstruktiv etwas geändert. Liege ich in meiner Vermutung richtig, dass diese Verbesserung im Wesentlichen auf den Einsatz einer anderen Mineralwolle zurückzuführen ist?
von Helmut Maier
13. Mar 2017, 13:04
Hallo Michael,

vielen Dank für Ihren Kommentar auf unserem BLOG sowie für die Frage zu unserem „standardmäßigen Brandschutz“. Wir haben in der Tat in den letzten Monaten unseren Wandaufbau energetisch und brandschutztechnisch aufgewertet. Unsere Wärmedämmung in der Gebäudehülle wurde von WLG (Wärmeleitgruppe) 040 auf WLG 035 verbessert und gleichzeitig konnte der Brandschutz von REI 30 (früher F 30) auf REI 60 (früher F 60) erhöht werden.
Für weitere Fragen stehen wir jederzeit und unverbindlich zur Verfügung.

Viele Grüße
Helmut Maier
von Michael
11. Mar 2017, 21:55
Mir ist aufgefallen, dass im Propekt von letztem Jahr von einem standardmäßigen F30 Brandschutz gesprochen wird, seit diesem Jahr jedoch von F60. Hat sich hier etwas in der Konstruktion geändert, oder wie kommt seit diesem Jahr die bessere Bewertung zu Stande?
von Christoffer Walcher
03. Jun 2014, 09:54
Hallo Julia,

zum Thema Rauchmeldermontage im Bereich von Dachschrägen werden derzeit unterschiedliche Meinungen vertreten,
dass zum Beispiel Dachneigungen bis 20° wie herkömmliche waagrechte Decken behandelt werden können. Desweiteren
müssen Rauchmelder einen gewissen Abstand zur Dachspitze einhalten, da sich dort ein Luftpolster bilden kann.
Fakt ist jeodch, dass wie immer die Bedienungsanleitung des Herstellers eingehalten werden muss. Eventuell besteht auch
die Möglichkeit in Ihrem Fall, den Rauchmelder mit einer Art Konsole in eine horizontale Lage an die Dachschräge zu
montieren. Wenden Sie sich hierzu aber aufjedenfall an den Hersteller Ihres Rauchmelders, da die Montage an Dachschrägen
laut Ihrer Bedingungsanleitung ja erstmal ausgeschlossen wird.

Viele Grüße Christoffer Walcher
von Julia T.
03. Jun 2014, 09:07
Sehr geehrter Herr Walcher,
gibt es eine Lösung zur Anbringung von Rauchmeldern an Dachschrägen? Laut Hersteller müssen unsere Rauchmelder (Bosch Ferion) waagerecht an der Decke montiert werden. Die Montage an einer Dachschräge ist laut Bedienungsanleitung nicht zulässig. Im Obergeschoss sind bei uns alle Räume giebelhoch ausgebaut; im Flur ist die Decke abgehängt, dort war es kein Problem. Zwei Räume sind als Kinderzimmer geplant; sofern diese mal als solche genutzt würden, gibt es dort keine waagerechte Fläche zur Montage. Das Problem ist vermutlich kein Einzelfall, vielleicht haben Sie einen Lösungsvorschlag?
Mit freundlichen Grüßen,
Julia T.
von Ralf Jaudas
19. Mar 2014, 11:40
Hallo Herr Schmitz,

mittlerweile haben wir auf Rauchmelder mit Q-Zertifikat und einer fest integrierten 10 Jahres Batterie umgestellt. Nach Ablauf von 10 Jahren wird dann der Rauchmelder komplett getauscht. Die Geräte gibt es als Stand Alone, als funkvernetzbare Version und optional mit Relaismodul zur Anbindung an die Gebäudeleittechnik.

Wie Sie erwähnt haben, entfällt ein Batteriewechsel und es ist sichergestellt, dass der Rauchmelder immer in Betrieb ist.

Freundliche Grüße
Ralf Jaudas
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