Für die unterschiedlichen Versicherungen gibt es unterschiedliche Startzeitpunkte. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte spätestens mit Beginn der Bauarbeiten beginnen. Dazu gehört auch bereits die Vermessung des Grundstücks. Eine Wohngebäude- und Hausratversicherung ist ab dem Tag der Hausabnahme zu empfehlen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Leistungen von SchwörerHaus bereits durch die SchwörerHaus KG versichert.
2.) Benötige ich eine Bauleistungs- oder Feuerrohbauversicherung?
Für alle Leistungen, die durch SchwörerHaus oder von durch SchwörerHaus beauftragten Unternehmen erbracht werden, ist keine Bauleistungs- oder Feuerrohbauversicherung notwendig. Diese Leistungen sind bis zur Hausabnahme durch SchwörerHaus versichert. Nicht versichert sind Leistungen, die in Eigenleistung erbracht werden, zum Beispiel ein selbst errichteter Keller, Carport oder ein Gartenhaus.
3.) Wie wird ein SchwörerHaus von der Gebäudeversicherung eingestuft?
Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften haben in der Regel eigene Berechnungsmethoden zum Versicherungsschutz, weshalb ein SchwörerHaus nicht von jeder Versicherung gleich eingestuft wird. Die Einstufung kann von den Versicherungsgesellschaften mit Hilfe der Schwörer-Baubeschreibung erfolgen. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich hier auf jeden Fall, da die Beitragsunterschiede zum Teil recht groß sind.
SchwörerHaus bietet für Kunden in Deutschland leistungsstarke und günstige Versicherungen an. Gerne stehen wir bei weiteren Fragen zum Thema Versicherung zur Verfügung.