(nur bei Schwörer Kellern erforderlich)
Um mit Eingang der endgültigen Pläne auch die Ausführung des Kellers geklärt zu haben, erstellt bereits der/die Architekt/in in der Planungsphase mit Ihnen ein so genanntes Kellerausstattungsprotokoll. Hierbei handelt es sich um einen ca.10-seitigen Vordruck (Formular), in dem die Kellerausführung näher definiert wird. Hier wird zum Beispiel festgelegt, wie die Platzierung der Fenster und Türen sowie die Art und Beschaffenheit der Kellerwände sein soll oder ob ggf. ein separater Kellereingang geplant wird, etc. Die hier festgelegten Punkte gehen nun final in die entsprechenden Abteilungen zur weiteren Bearbeitung. Während der Ausstattungsberatung haben Sie die Gelegenheit, die bereits festgelegten Ausstattungsdetails am Keller anzuschauen.
Mit Eingang der endgültigen von Ihnen unterzeichneten Pläne wird in der Regel auch das unterzeichnete Kellerausstattungsprotokoll bei uns eingereicht. Unsere Planprüfungsabteilung sowie unsere Statikabteilung entnehmen diesen Unterlagen wichtige Daten zur weiteren Bearbeitung.
Die Festlegung der Kellerdaten mit dem Architekten innerhalb der Planungsphase ist ablauftechnisch relativ früh angesiedelt, um die Kellermontage rechtzeitig im Vorfeld der Hausmontage ausführen zu können.