In den meisten Bundesländern besteht mittlerweile die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern im Neubau, als auch eine Nachrüstpflicht für den Bestand. Die genauen Gesetzestexte sind in den jeweiligen Landesbauordnungen zu finden. Wo müssen Rauchwarnmelder installiert werden?
In der Regel in Räumen, in denen bestimmungsgemäß geschlafen werden kann (Schlafzimmer / Kinderzimmer / sonstige Aufenthaltsräume), sowie den zugehörigen Rettungswegen der Nutzungseinheit, zu den vorher genannten Räumen. Auch hier gilt, die genauen Gesetzestexte sind in den jeweiligen Landesbauordnugen zu finden.
Sinn und Zweck eines Rauchwarnmelders ist der, dass durch die frühzeitige Detektion von Brandrauch, ein akustischer Alarm ausgelöst wird. Betroffene Personen sind hierdurch entsprechend gewarnt und können somit den Raum, bzw. die Nutzungseinheit rechtzeitig und sicher verlassen. Damit dies zuverlässig funktioniert, muss der Rauchwarnmelder entsprechend der Montageanleitung des Herstellers montiert sein und einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden.
Wir empfehlen Geräte mit einer fest installierten 10 Jahres Batterie, was einen Batteriewechsel während der Laufzeit überflüssig macht.
Die Zuständigkeit hinsichtlich Montage und Wartung ist zwischen Eigentümer und Besitzer leider auch nicht bundeseinheitlich geregelt, genaueres wiederum hierzu in den Landesbauordnungen.
Ein Produkt das jeder haben sollte aber hoffentlich nie benötigt wird.